Nachhilfe · Schuljahr 2026/2027

Unterrichtsbedingungen 

Klare Rahmenbedingungen für eine verlässliche, persönliche und gut planbare Zusammenarbeit.

Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem individuellen Angebot, dem byArias-Unterrichtskalender, der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung die Grundlage der Zusammenarbeit.

1. Vertragspartnerin und Geltungsbereich

Vertragspartnerin ist María Dolores Arias Blanco, handelnd unter der Bezeichnung byArias.

Geschäftsanschrift: Tino Grandío 1, 5º B, 27004 Lugo, Spanien
Steueridentifikationsnummer (NIF): 33549633Q
E-Mail: info@byarias.com
Telefon/WhatsApp: +34 604 97 26 52

Diese Unterrichtsbedingungen gelten für die individuell vereinbarte Online-Spanisch-Nachhilfe im Monatsmodell.

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern wird der Vertrag mit einer erziehungsberechtigten Person geschlossen. Diese Person ist Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner und für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.

2. Angebot und Vertragsschluss

Nach dem Kennenlerngespräch sendet byArias ein individuelles Angebot in Textform. Dieses enthält insbesondere:

  • den vereinbarten Monatsbeitrag;
  • den Unterrichtsumfang;
  • den gewünschten Beginn;
  • den regelmäßigen Unterrichtstermin;
  • die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten;
  • gegebenenfalls weitere individuelle Absprachen.

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin bzw. der Kunde das Angebot innerhalb der dort genannten Frist in Textform annimmt und die Annahme bei byArias eingeht.

Das anschließend übersandte Aufnahmeformular dient ausschließlich der Erfassung organisatorischer und pädagogischer Angaben. Durch das Ausfüllen des Aufnahmeformulars wird kein Vertrag geschlossen.

Soweit das individuelle Angebot in einem einzelnen Punkt ausdrücklich von diesen Unterrichtsbedingungen abweicht, hat die individuell vereinbarte Regelung für diesen Punkt Vorrang.

3. Leistungsumfang

Der reguläre Leistungsumfang der Spanisch-Nachhilfe umfasst grundsätzlich:

  • eine wöchentliche Online-Einzelstunde von 60 Minuten zu einem fest vereinbarten Termin;
  • die individuelle Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts;
  • passende digitale Unterrichtsmaterialien im üblichen Umfang;
  • Korrekturen sowie die Vorbereitung auf schulische Leistungsnachweise im Rahmen des regulären Unterrichts;
  • eine angemessene organisatorische und pädagogische Kommunikation zwischen den Unterrichtsterminen;
  • eine kurze schriftliche monatliche Rückmeldung zum Lernstand und zu den nächsten Schritten; sowie
  • die Reservierung des vereinbarten regelmäßigen Unterrichtstermins.

Nicht eingeschlossen sind eine unbegrenzte Erreichbarkeit, unbegrenzte Korrekturen, umfangreiche Zusatzaufträge außerhalb des regulären Unterrichts oder eine intensive Prüfungsvorbereitung, die über den vereinbarten Rahmen hinausgeht.

Solche Leistungen können bei verfügbarer Kapazität gesondert vereinbart und berechnet werden.

4. Unterrichtstermine und Jahreskalender

Der Unterricht findet grundsätzlich zum vereinbarten wöchentlichen Termin online statt. Der Termin wird für die Schülerin bzw. den Schüler verbindlich reserviert.

Der reguläre Unterricht beginnt im Schuljahr 2026/2027 ab dem 15. September 2026 mit dem ersten individuell vereinbarten Unterrichtstermin und endet spätestens am 30. Juli 2027.

Grundlage ist der vor Beginn des Schuljahres bereitgestellte byArias-Unterrichtskalender. Dieser orientiert sich am bayerischen Schuljahr und umfasst in der Regel etwa 38 Unterrichtswochen. Verbindlich sind ausschließlich die im byArias-Unterrichtskalender als Unterrichtstage ausgewiesenen Termine.

Während der im Unterrichtskalender ausgewiesenen Schulferien, Schließzeiten und Feiertage findet kein regulärer Unterricht statt. Diese unterrichtsfreien Zeiten sind bereits in der Jahresplanung und der Berechnung des Monatsbeitrags berücksichtigt und werden nicht einzeln nachgeholt.

Die monatliche Vergütung ist eine gleichmäßig kalkulierte Pauschale für den vereinbarten Gesamtumfang und nicht der Preis für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden in jedem einzelnen Kalendermonat. Unterschiede durch Ferien, Feiertage und die unterschiedliche Länge der Monate sind in der Kalkulation bereits berücksichtigt.

Für September wird bei einem regulären Schuljahresstart zur Monatsmitte ein halber Monatsbeitrag berechnet. Von Oktober bis einschließlich Juli gilt der reguläre Monatsbeitrag. Im August fällt kein regulärer Monatsbeitrag an. Abweichende Einstiegsregelungen werden im individuellen Angebot festgehalten.

Beginnt der Unterricht außerhalb des regulären Schuljahresstarts, wird der erste Monat grundsätzlich zeitanteilig berechnet. Abweichende Einstiegsregelungen oder eine vorherige Reservierung des Unterrichtsplatzes werden im individuellen Angebot ausdrücklich festgehalten.

5. Vergütung, Rechnung und Zahlung

Die Höhe des Monatsbeitrags ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Der dort genannte Betrag ist der für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlende Gesamtpreis.

Die reguläre Monatsrechnung wird grundsätzlich am ersten Kalendertag des jeweiligen Monats per E-Mail/WahtsApp versandt. Die monatliche Lernrückmeldung für den vorausgegangenen Unterrichtsmonat wird in der Regel zusammen mit der Rechnung übermittelt. Die erste Rechnung kann abhängig vom vereinbarten Starttermin abweichend versandt werden.

Nach ausdrücklicher Zustimmung der Kundin beziehungsweise des Kunden wird die Rechnung als PDF per E-Mail übermittelt. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail widerrufen werden. Auf Wunsch wird die Rechnung ohne zusätzliche Kosten in Papierform bereitgestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug per Banküberweisung zu zahlen.

Bei ausbleibender Zahlung versendet byArias zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung und setzt eine angemessene Nachfrist.

Bleibt die Zahlung danach weiterhin aus, kann byArias weitere Unterrichtsleistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zurückhalten und bei fortdauerndem Zahlungsverzug die gesetzlichen Rechte ausüben. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

6. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate ab dem im Angebot vereinbarten Vertragsbeginn.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

Eine E-Mail an info@byarias.com ist ausreichend. Die Kündigung muss eindeutig erkennen lassen, dass der Vertrag beendet werden soll.

Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

7. Absagen durch die Schülerin, den Schüler oder die Familie

Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist byArias so früh wie möglich, spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, zu informieren.

Bei rechtzeitiger Absage kann pro Kalendermonat höchstens ein Ersatztermin angeboten werden. Der Ersatztermin ist eine zusätzliche organisatorische Möglichkeit, hängt von der verfügbaren Kapazität ab und begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Tag oder eine bestimmte Uhrzeit.

Der Ersatztermin soll möglichst im selben Kalendermonat, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen stattfinden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, bei Nichterscheinen oder wenn ein bereits vereinbarter Ersatztermin erneut nicht wahrgenommen wird, besteht kein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin, eine Erstattung oder eine Verrechnung. Der Monatsbeitrag bleibt in diesem Fall unverändert.

Ferienreisen, schulische Veranstaltungen, private Termine oder sonstige Abwesenheiten der Familie führen nicht zu einer Minderung des Monatsbeitrags.

8. Absagen durch byArias

Kann byArias einen vorgesehenen Unterrichtstermin nicht durchführen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin innerhalb von vier Wochen angeboten.

Diese Regelung gilt auch bei technischen Störungen oder sonstigen Umständen im Verantwortungsbereich von byArias, durch die der Unterricht nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.

9. Verspätungen und technische Voraussetzungen

Die Kundin bzw. der Kunde sorgt für ein funktionsfähiges Endgerät, eine stabile Internetverbindung, einen ruhigen Arbeitsplatz sowie den rechtzeitigen Zugang zum vereinbarten Online-Unterrichtsraum.

Bei einer Verspätung der Schülerin bzw. des Schülers endet die Unterrichtsstunde zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

Kann der Unterricht wegen technischer Probleme auf Kundenseite nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung oder einen Ersatztermin.

byArias bemüht sich im zumutbaren Rahmen um eine kurzfristige technische Lösung, schuldet jedoch keinen Ersatztermin für Störungen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs.

10. Pausen, Platzreservierung und Zusatzstunden

Ein Anspruch auf eine beitragsfreie Unterbrechung des laufenden Vertrags besteht nicht.

Längere Pausen können in begründeten Fällen vorab individuell in Textform vereinbart werden. Dabei werden Dauer, Vergütung und die Frage, ob der regelmäßige Unterrichtsplatz reserviert bleibt, ausdrücklich festgelegt.

Ohne eine entsprechende Vereinbarung kann die Beibehaltung desselben Unterrichtstermins nach einer längeren Pause nicht garantiert werden.

Zusätzliche Unterrichtsstunden oder besondere Prüfungsvorbereitungen können nur nach vorheriger Absprache und bei verfügbarer Kapazität vereinbart werden. Umfang, Termin und Preis werden vorab in Textform bestätigt und gesondert berechnet.

11. Mitwirkung und Lernerfolg

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt eine regelmäßige Teilnahme, die Bereitstellung relevanter Schulunterlagen sowie eine rechtzeitige Information über angekündigte Prüfungen, Lernziele und besondere Schwierigkeiten voraus.

byArias verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, individuell vorbereiteten Unterrichtsleistung.

Ein bestimmter schulischer Erfolg, eine bestimmte Note oder das Bestehen einer Prüfung kann jedoch nicht garantiert werden.

12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Aufzeichnungen

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese wird vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Die im Rahmen des Unterrichts bereitgestellten Materialien und Zugangsdaten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schülerin beziehungsweise des Schülers bestimmt.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von byArias nicht gestattet.

Ton-, Bild- oder Bildschirmaufnahmen des Unterrichts sowie die Weitergabe von Zugangsdaten oder Unterrichtsmaterialien an Dritte sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Auch byArias fertigt keine Unterrichtsaufzeichnungen ohne eine zuvor eingeholte ausdrückliche Einwilligung an.

13. Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars.

Soll der Unterricht auf Wunsch der Kundin beziehungsweise des Kunden bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Erklärung in Textform erforderlich.

Der vorzeitige Unterrichtsbeginn allein führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs kann für die bis zum Widerruf auf ausdrücklichen Wunsch bereits erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften anfallen.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vollständiger Leistungserbringung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt spanisches Recht. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt.

Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Lugo wird nicht vereinbart.

15. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen und Ergänzungen werden in Textform festgehalten.

Eine Änderung dieser Unterrichtsbedingungen wirkt nicht rückwirkend und wird nur Vertragsbestandteil, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Unterrichtsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 27.07.2026 | info@byarias.com